Gesetzliche Aufgaben und Leistungen der Ingenieurkammer-Bau NRW
Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen.
1. Die gesetzlichen Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW
- Wahrung und Förderung der beruflichen Belange aller Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes der Ingenieure
- Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"
(freiberuflich tätige Ingenieure mit Berufserfahrung, die ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig von den Interessen Dritter ausüben) - Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen
- außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsstelle und Schlichtungsausschuss
- Beratung und Unterstützung von Behörden und Gerichten durch Gutachten und Stellungnahmen
- soziale Sicherheit für Mitglieder durch berufsständisch organisierte Altersversorgung im Versorgungswerk
- Beratung und Überwachung bei Ausschreibungen von Planungswettbewerben
2. Weitere gesetzliche Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW zur beruflichen Weiterqualifizierung
- Ernennung von staatlich anerkannten Sachverständigen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Bescheinigung des Bauvorlagerechts
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren
3. Sonstige Aufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW
- Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufsausübung
- Bereitstellung von Informationen über aktuelle berufsbezogene Themen (Deutsches Ingenieurblatt)
- Unterstützung bei Existenzgründungen
Vorschläge und Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen - Darstellung des Berufsbildes des Ingenieurs im Bauwesen und Wahrung berufspolitischer Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft
- Führung der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure